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Bürgerserviceportal Markgröningen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständige Ansprechpartner

Noe, Gerlinde Fachgebiet Finanzen, Sachgebiet Finanzen/Betriebe  
07145/13-25607145/13-256
07145/13-26007145/13-260

Organisationseinheiten

Stadt Markgröningen Ort Marktplatz 1 71706 Markgröningen
Sachgebiet Finanzen/Betriebe Steuerwesen Ort Marktplatz 1 71706 Markgröningen

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

http://service.markgroeningen.de//online-dienste/dienstleistungen