Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine
Verwandte Lebenslagen
Zuständige Ansprechpartner
Noe, Gerlinde
Fachgebiet Finanzen, Sachgebiet Finanzen/Betriebe
Organisationseinheiten
Stadt Markgröningen
Ort
Marktplatz 1 71706 Markgröningen
Sachgebiet Finanzen/Betriebe
Steuerwesen
Ort
Marktplatz 1 71706 Markgröningen
Freigabevermerk
02.03.2023 Innenministerium Baden-Württemberg