Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Wolfschlugen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Markgröningen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Markgröningen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Dummy

Dienstleistungen

Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben

Körperschaftsteuer erhebt das Finanzamt auf das Einkommen von juristischen Personen.

Was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Körperschaftsteuer- und dem Einkommensteuergesetz.

Höhe:

15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres.
Auf die so ermittelte Steuerschuld erhebt das Finanzamt zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Die Einnahmen fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.

Online Prozesse

Voraussetzungen

Wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland befindet, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig:

  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie optierende Gesellschaften i.S. des § 1a KStG,
  • Genossenschaften,
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (z.B. Vereine, Stiftungen),
  • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts und
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    (zum Beispiel wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinden).

Steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte.

Beschränkt steuerpflichtig sind Gesellschaften, die inländische Einkünfte haben, aber im Inland weder eine Geschäftsleitung noch einen Sitz. Steuerpflichtig sind nur die inländischen Einkünfte.

Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen getroffen werden. Den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest. Er wird im Handelsregister eingetragen.

Hinweis: Gemeinnützige Vereine müssen nur für Einkünfte aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, sofern sie über 5.000 Euro liegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Körperschaftsteuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dies gilt auch für die dazugehörende

  • Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung und
  • Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Authentifizierung erfolgt durch das Elster-Zertifikat. Dieses Zertifikat hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und dient Sicherheitszwecken. Das Zertifikat soll die

  • Vertraulichkeit,
  • Identität des Absenders und
  • Unveränderbarkeit des Dateninhalts

der gesendeten Daten sicherstellen.

Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich bei Mein ELSTER registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, Senden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch Mein ELSTER, Versenden des Aktivierungscodes durch Briefpost. Registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können.

Zur elektronischen Übermittlung steht Ihnen das Programm Mein ELSTER kostenlos zur Verfügung.

Das Finanzamt ermittelt die Höhe der Steuer. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung oder Informationen zu einer Guthabensauszahlung.

Fristen

  • Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr: bis 31. Juli
  • Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer:
    • 10. März
    • 10. Juni
    • 10. September
    • 10. Dezember

Als Vorauszahlung müssen Sie pro Termin ein Viertel der Steuer, die für das letzte Jahr berechnet wurde, zahlen.

Unterlagen

  • Körperschaftsteuererklärung mit entsprechenden Anlagen
  • Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Sonstiges

Die Körperschaft muss den von ihr erwirtschafteten Gewinn selbst versteuern. Gleichzeitig kann sie diesen Gewinn an ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter ausschütten. Bei diesen unterliegt die Gewinnausschüttung der Besteuerung mit Einkommensteuer.

Um diese Doppelbesteuerung zu vermindern, werden Ausschüttungen bei der Gesellschafterin oder dem Gesellschafter nur mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert (Abgeltungsteuer). Alternativ können Sie als Gesellschafter oder Gesellschafterin in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, dass stattdessen 60 Prozent der Ausschüttung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Teileinkünfteverfahren).

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Finanzamt.

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.03.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg